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Professionelle Reparatur von KFZ Steuergeräten
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Gewährleistung

Gewährleistungsbedingungen der ecutronics.de GmbH

 

  1. Voraussetzungen zur Annahme einer Reklamation

    Eine Reklamation wird ausschließlich bearbeitet, wenn sämtliche folgenden Bedingungen erfüllt sind:

    – Vorlage eines vollständigen Ausdrucks des Fehlerspeichers,

    – schriftliche Bestätigung des fachgerechten Einbaus durch eine KFZ-Meisterwerkstatt (inklusive Stempel und Unterschrift),

    – Einsendung des Steuergeräts im Originalzustand mit unbeschädigten Plomben,

    – Beifügung des vollständig ausgefüllten Reklamationsformulars von unserer Webseite mit sämtlichen geforderten Angaben (inklusive Kundendaten, Fahrzeugdaten, Fehlerbeschreibung).

 

Ohne diese Unterlagen und Nachweise ist eine Bearbeitung der Reklamation ausgeschlossen.

 

  1. Dauer und Nachweis der Gewährleistung

    Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gewährt ecutronics.de GmbH eine Gewährleistung von 12 Monaten auf durchgeführte Überholungen. Die Originalrechnung dient als allein gültiger Garantieschein. Gewährleistungsansprüche sind ausschließlich nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung zulässig.

  2. Umfang der Gewährleistung

    Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die von uns durchgeführten Reparaturarbeiten am eingesandten Steuergerät. Sie umfasst insbesondere nicht:

    – Kosten für Ein- und Ausbau,

    – Nebenkosten, Folgeschäden oder Nutzungsausfälle,

    – Prüfungen, Gutachten oder Arbeitsleistungen von Drittanbietern,

    – Schäden durch unsachgemäße Handhabung, Manipulation, Feuchtigkeit, Überspannung, Unfälle oder sonstige äußere Einwirkungen.

  3. Pflichten des Auftraggebers

    Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel sowie Abweichungen vom Auftrag sind uns innerhalb von 3 Werktagen schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine Mitteilung, gilt die Leistung als vertragsgemäß abgenommen.

  4. Eingeschränkte oder ausgeschlossene Gewährleistung

    – Steuergeräte, die geöffnet, manipuliert oder bereits durch Dritte bearbeitet wurden, sind grundsätzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen.

    – Eine Bearbeitung solcher Geräte erfolgt ausschließlich nach ausdrücklichem Kundenwunsch und schriftlichem Haftungsausschluss. In diesen Fällen übernehmen wir keinerlei Gewährleistung für Funktion, Einbau oder Betriebssicherheit.

    – Reklamationen ohne Fehlerspeicherausdruck, Einbaunachweis einer KFZ-Meisterwerkstatt, unversehrten Plomben sowie ohne vollständiges Reklamationsformular werden grundsätzlich nicht bearbeitet.

  5. Nachbesserung

    Wir behalten uns das Recht auf Nachbesserung vor. Bei gebrauchten elektronischen Bauteilen können verdeckte Mängel auftreten (z. B. sporadische oder temperaturabhängige Fehler), die bei der ersten Prüfung nicht erkennbar sind.

    – Es werden maximal drei Reparaturversuche unternommen.

    – Sollte eine Instandsetzung auch nach dem dritten Versuch nicht möglich sein, erhält der Auftraggeber eine Gutschrift, die entweder mit einem Ersatzgerät verrechnet oder in Höhe des Reparaturbetrags erstattet wird.

  6. Weitere Einschränkungen

    – Eine Abtretung von Rechnungen und daraus entstehenden Ansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

    – Gewährleistungsansprüche gelten ausschließlich für die im Reparaturangebot beschriebenen Fehler, die nachweislich auf das eingesandte Steuergerät zutreffen.

    – Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, Nutzungsausfall oder Folgekosten, sind ausgeschlossen.

 


 

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